AGB
Allgemeine Vertrags- und Mietbedingungen – Stand 09.03.2023
§ 0 Vorbemerkung
Vertragspartner für die Anmietung, im Folgenden Vermieter, ist:
Markus und Beata Achatz
Dorfstr. 14
17111 Hohenbollentin
Durch Zahlung der vereinbarten Anzahlung/Miete, kommt der Mietvertrag zustande und der Mieter erkennen die vorliegenden Bedingungen verbindlich an.
§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel
(1) Der Vermieter vermietet an den Mieter eine der folgenden Unterkünfte („Mietobjekt“):
- Landbungalow in der Dorfstr. 14, 17111 Hohenbollentin - (Objekt 1)
- Bungalow am See 25, 17111 Sommersdorf (Bungalowsiedlung II) – (Objekt 2)
- Bungalow am See 4, 17111 Meesiger – (Objekt 3)
- Ferienwohnungen Landhof, Ganschendorf 26, 17111 Sarow – (Objekt 4)
für einen vereinbarten Zeitraum. Alle Mietobjekte sind Nichtraucherobjekte.
(2) Die Mietobjekte sind je nach Objekt unterschiedlich ausgestattet und möbliert. Jedes Objekt wird mit mindestens folgender Ausstattung vermietet:
• Bad (entweder mit Dusche oder Badewanne)
• Küche mit Kochplatte, Backofen, Kühlschrank, Geschirrspüler, Kaffeemaschine (in Objekt 3 ist kein Geschirrspüler)
• Staubsauger, Reinigungsgerät und Reinigungsmittel
• Gartenmöbel
• Toilette
• Kaminofen (in Objekt 3 nicht vorhanden)
• WLAN (in Objekt 3 nicht vorhanden)
Der Außenbereich ist je nach Objekt unterschiedlich ausgestattet.
(3) Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer sämtliche gebuchten Einrichtungen zu benutzen.
(4) Der Mieter bekommt am Tag der Anreise einen Schlüssel für die Eingangstür und je nach Objekt einen Funksender für das Gartentor ausgehändigt. Diese sind bei Abreise an den Vermieter oder eine vom Vermieter beauftragte Person (nach Absprache) auszuhändigen. Der Verlust eines Schlüssels oder des Funksenders ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der durch Verlust notwendigen Austausch des Schließsystems oder die Neuprogrammierung wird dem Mieter pauschal mit 100,- € in Rechnung gestellt.
(5) Zum jeweiligen Objekt wird ein PKW-Stellplatz auf dem Gelände des Hauses zur Verfügung gestellt. Weitere Stellplätze oder Stellplätze für Anhänger sind nach Absprache möglich.
§ 2 An- und Abreise
(1) Die Anreise kann am Anreisetag ab 15:00 Uhr erfolgen. Eine geplante, späte Anreise (nach 20:00 Uhr) ist dem Vermieter mindestens drei Tage vor Anreise mitzuteilen. Der Vermieter bittet bei unvorhergesehenen Verspätungen um eine kurze telefonische Information.
(2) Am Abreisetag ist die Unterkunft bis 10:00 Uhr zu verlassen. Nach Absprache mit dem Vermieter, kann die Abreise auch später erfolgen (soweit kein Nachmieter am gleichen Tag das Mietobjekt bezieht), jedoch nicht später als 12:00 Uhr.
§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise
(1) Der Mietpreis ergibt sich aus dem aktuell gültigen Preis pro Übernachtung für die Dauer der Mietzeit, den gemieteten Räumen sowie ggf. Zuschlägen für Sonderleistungen. Die aktuellen Preise können beim Vermieter erfragt bzw. auf der Webseite der Wohnung unter http://www.landbungalow.de eingesehen werden. Dem Mieter wird in der Mietbestätigung der Gesamtpreis mitgeteilt. Im mitgeteilten Preis enthalten sind die erwarteten Kosten für Strom, Wasser und Heizung. Bei der Heizung für die kalte Jahreszeit ist eine Raumtemperatur von 21 Grad Celsius eingestellt und kalkuliert. Sollte der Mieter hier eine Veränderung nach oben vornehmen, sind die zusätzlichen Heizkosten separat vom Mieter zu tragen. Ebenfalls kann durch einen Kamin zusätzlich zugeheizt werden. Hierfür wird eine Handmenge an Brennholz zur Verfügung gestellt. Weiteres benötigtes Brennholz wird separat abgerechnet. Weitere Kosten entstehen nicht.
(2) Zusatzleistungen, die nicht bereits Bestandteil des Vertrages sind, können vom Mieter individuell vor Ort gebucht und bezahlt werden. Sie sind für den Mieter nicht verpflichtend.
(3) Der Gesamtbetrag ist in zwei Teilen zu entrichten. Nach Eingang der Mietbestätigung ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises zu tätigen. Der Restbetrag ist bis spätestens 14 Tage vor Anreise bargeldlos per Überweisung zu entrichten. Über beide Beträge erhält der Mieter eine Rechnung. Mietpreise bis einschließlich 200 EUR sind komplett innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss zu bezahlen.
Liegen zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 20 Tage, ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsschluss auf das genannte Konto zu überweisen. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Anreise weniger als 7 Tage, ist der Betrag bei Anreise bar zu entrichten.
(4) Überweisungen haben ausschließlich auf folgendes Konto (Volksbank Demmin eG) zu erfolgen:
Inhaber: Markus und Beata Achatz
IBAN: DE34 1509 1674 1020 0083 73
Als Verwendungszweck ist grundsätzlich die Buchungsnummer und/oder der Familienname des Gastes zu verwenden.
(5) Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 7 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch
(1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Kündigung
• bis 14 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises (die vereinbarte Anzahlung)
• ab 14 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Erstattungen bereits gezahlter Mieten erfolgen bargeldlos, auf eines vom Mieter zu benennendes Konto.
(2) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
(3) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Berechnung der anteiligen Miete ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.
(4) Verhält der Mieter sich nicht entsprechend der normalen Regeln hat der Vermieter die Möglichkeit den Mieter des Grundstücks zu verweisen. In diesem Fall bleibt der Mieter zur vollen Zahlung des Mietpreises verpflichtet.
§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters
(1) Die Mietobjekte, einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände, sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
(2) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden. Ein Mangel gilt dann als bekannt, wenn er dem Vermieter mitgeteilt wurde.
(3) Mängel, die eine weitere Nutzung des Mietobjektes im Sinne des Vertrages unmöglich machen, werden durch den Vermieter umgehend behoben. Sollte dies nicht möglich sein, berechtigt dies den Mieter zur Stornierung des Vertrages. Die Miete wird entsprechend anteilig zurückerstattet. Darüber hinaus gehende Forderungen an den Vermieter sind ausgeschlossen.
(4) Mängel an Ausstattungsgegenständen, die einer Nutzung des Mietobjektes im Sinne des Vertrages nicht zuwider stehen, werden vom Vermieter in angemessener Zeit (i.d.R. zwei Werktage) behoben. Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht, oder nicht fristgerecht, steht dem Mieter eine Mietminderung in Höhe von bis zu 10% des Mietpreises zu.
(5) Der Mieter ist verpflichtet bei Anreise eine Kaution je nach Objekt in bar zu entrichten. Diese wird bei Abreise und ordnungsgemäßer Übergabe wieder an den Mieter zurückbezahlt.
- Objekt 1 bis 3: 100,- €
- Objekt 4: 150,- €
(6) Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter gestattet. Durch beherbergte Haustiere entstandener Schaden am Mietobjekt oder an Nachbarobjekten, ist vom Mieter vollumfänglich zu ersetzen. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, insbesondere bei Hunden, wird vorausgesetzt. Der Mieter versichert weiterhin, dass die Tiere frei von Schädlingen sind. Durch Schädlingsbefall entstehende Kosten oder Mietausfälle sind vom Mieter in voller Höhe zu übernehmen.
(7) Der Mieter hat grundsätzlich das Recht nach der Absprache, während des Aufenthaltes im Mietobjekt Besucher zu empfangen, die nicht Mieter im Sinne des Mietvertrages sind. Eine Beherbergung der Besucher (Übernachtung) ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht zulässig. Ebenso ist eine Weiter- oder Untervermietung an Dritte nicht zulässig.
§ 6 Hof- und Gartenpflege
Die Objekte, inklusive Garten, bedürfen einer umfangreichen Pflege, wie Rasenmahd, Bewässerung oder ggf. Tierpflege. Der Vermieter ist bemüht, diese Arbeiten, soweit möglich, während des Gästewechsels durchzuführen. Für täglich durchzuführende Tätigkeiten, wie Versorgung von Tieren und Bewässerung des Gartens ist der Mieter verpflichtet, das Betreten des Außenbereiches und der Nebengebäude durch den Vermieter zu dulden.
§ 7 Landwirtschaftliche Nutzung
An manche Objekte grenzen unmittelbar landwirtschaftlich genutzte Flächen. Durch die Nutzung kann es, insbesondere in der Erntezeit, zu Lärm-, Staub- oder Geruchsbelästigungen kommen. Dies erstreckt sich i.d.R. auf nicht mehr als 3 Tage und stellt keinen Mangel im Sinne des §5 dar.
§ 8 Schriftform, Salvatorische Klausel
(1) Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages oder dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
(3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 9 Kontakt
Der Mieter kann jederzeit den Vermieter wie folgt kontaktieren:
(1) postalisch an Markus und Beata Achatz
Dorfstr. 14
17111 Hohenbollentin
(2) telefonisch unter 0176 248 588 91
(3) per Mail an landbungalow@gmx.de